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Bio-Siegel der Europäischen Union für unser Weinhaus!

Mit verbriefter Qualität zum unbeschwerten Genusserlebnis: Nach strengen Audits durch die Gesellschaft für Ressourcenschutz Göttingen (GfRS) erhielt unser Weinhaus Siegel im März 2021 das Bio-Siegel der Europäischen Union. Offiziell und im Amtsdeutsch heißt dieses Siegel „EU-Bescheinigung gemäß Artikel 29, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007.

Sicherheit für unsere Kunden!

Für unsere Kunden bedeutet das: Sie können sich darauf verlassen, dass unsere mit den Zielen und Grundsätzen der biologischen Erzeugung im Einklang steht.

Strenge Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Weinen

Für die Erzeugung von Bio-Weinen gelten besondere Vorschriften. Grundsätzlich muss Bio-Wein aus Bio-Trauben und Bio-Hefe hergestellt werden. Dazu aber gibt es noch weitere Vorgaben wie das Verbot von Sorbinsäure und Entschwefelung sowie ein niedrigerer Gehalt an Sulfiten als in vergleichbarem, konventionellem Wein (abhängig vom Restzuckergehalt). Ferner gibt es strenge Bedingungen für den gesamten Herstellungsprozess, die Verarbeitung, den Transport und die Lagerung.

Wichtige Kaufentscheidung für unsere Kunden

Um den Kunden eine echte Kaufentscheidung zu geben, haben wir uns für die Bewerbung um das Bio-Siegel entschieden. Nicht jeder Weinhandel geht diesen Weg, denn er ist steinig und mit viel Arbeit verbunden.

Das Bio-Siegel hat seinen Ursprung im Jahre 2007, als der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verabschiedet hat. Darin sind die Grundsätze, Ziele und übergreifenden Vorschriften für die biologische Erzeugung festgelegt und es ist geregelt, wie Bio-Produkte zu kennzeichnen sind. Diese Verordnung ist immer noch in Kraft und wurde durch mehrere Durchführungsrechtsakte der Kommission über die Produktion, den Vertrieb und die Vermarktung von Bio-Produkten ergänzt. Öko-Kontrollstellen wie die Gesellschaft für Ressourcenschutz Göttingen übernehmen dann die Bio-Zertifizierung. Zunächst stehen eine Bewerbung, eine Betriebsbeschreibung und ein Audit an. Anschließend wird durch die Gesellschaft für Ressourcenschutz eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Sid alle Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften erfüllt, gibt es die Bescheinigung (Bio-Zertifikat).

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